1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10 Prozent, bei Übernachtung/Frühstück, 20 Prozent des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 Prozent des Pensionspreises. Dh. im Falle einer Stornierung fallen Stornierungskosten von 90% (Fewo), 80% (Übernachtung/Frühstück) oder 70% (Übernachtung/HP) an.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Preisänderungen:
In hochfrequentierten Wochen (Fasching, Feiertage, Sportevents) behalten wir uns vor, einen Aufschlag von bis zu 25% des Zimmerpreises zu berechnen. Auch bei Kurzübernachtungen (ÜN bis zu 3 Tage) behalten wir uns vor, einen Preisaufschlag zu berechnen (siehe Angebote).
Zahlungsbedingungen:
Ihre Hotelrechnung können Sie bei An-/oder Abreise bevorzugt in Bar oder mit EC-Karte/Visa/Master begleichen. Zu bestimmten Zeiten (z.B. Weihnachten/Silvester) erlauben wir uns eine Anzahlung in Höhe von 50% oder mehr. Bei Buchungen unserer Ferienhäuser erlauben wir uns zu bestimmten Zeiten eine komplette Vorauszahlung.
Stornierung:
Eine Stornierung ist für alle Beteiligten unschön. Es ist schade, wenn Sie nicht anreisen können und das Zimmer frei bleibt, obwohl andere gerne gekommen wären. Deshalb berechnen wir bei einer Stornierung 80% (ÜN/F) oder 70% (ÜN/HP) des Zimmerpreises - ausgenommen bei Weitervermietung (siehe Bestimmungen der DEHOGA oben). Bei einer Stornierung unserer Ferienhäuser beträgt die Stornogebühr 90% des Gesamtbetrages. Zuvor geleistete Anzahlungen werden bei einer Stornierung nicht zurückerstattet, sondern mit dem Stornobetrag verrechnet.
Deshalb bitten wir Sie zur Ihrer und unserer Sicherheit, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.
Gerne senden wir Ihnen hierfür nach Ihrer Buchung ein Formular (der ERGO Versicherung) per Post zu. Diese Reiserücktrittsversicherung, sofern gewünscht, müsste innerhalb 14 Tagen abgeschlossen werden. Zudem empfehlen wir den Oberstdorfer Reiseschutz, welcher bequem online (hier) zu buchen ist und auch einen Corona-Schutz beinhaltet.
Wir weisen darauf hin, dass es in der Verantwortung des Buchenden liegt, die behördlichen Anweisungen in seinem Bundesland/Landkreis/Stadtkreis eigenverantwortlich umzusetzen. Im Falle eines positiven Corona-Tests bei uns in Oberstdorf ist eine sofortige Abreise leider unabdingbar. Die Ausfallkosten hat der Gast selbst zu tragen.
Daher empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung inklusive einem Corona-Schutz (siehe Oberstdorfer Reiseschutz).
Eine Stornierung aus persönlichen Gründen (wie z.B. Krankheit) oder aufgrund einer angeordneten Quarantäne vor/nach Ihrer Reise können wir leider nicht kostenfrei anbieten und es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe oben).